© Arbeitskreis Gedenkweg 9. November (2021)
(modifiziert und gekürzt nach Ralf Schulte https://www.feuerloeschpolizei.de/index.html ; abgerufen 22.10.22)
Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933 wurden Vereine und viele Einrichtungen gleichgeschaltet. Davon waren auch die Feuerwehren betroffen. Das preußische „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ vom 15. Dezember 1933 unterstellte die Berufsfeuerwehren, freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der Ortspolizeiverwaltung und den Polizeiaufsichtsbehörden.
Nachdem 1937 daran gedacht worden war, die Freiwilligen Feuerwehren als „Feuerwehrstürme“ in die SA zu übernehmen, wurden sie am 23. November 1938 mit dem für das gesamte Reich gültigen „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ als technische Polizeitruppe der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern unterstellt. Äußerlich sichtbares Zeichen des politischen Wandels war der Wechsel der Fahrzeuganstriche vom Rot zum Tannengrün der Polizei sowie die Verwendung der Hoheitsabzeichen der Ordnungspolizei an Fahrzeugen und Uniformen. Die rechtliche und organisatorische Neuordnung veränderte auch das äußerliche Erscheinungsbild der Freiwilligen Feuerwehren. Der Schnitt der Uniformen wurde wehrmachtsähnlich. Zu ihrer Herstellung wurde dunkelblaues Tuch verwendet. An die Stelle der verbreiteten Lederhelme trat der auch bei der Wehrmacht eingeführte Stahlhelm 34 als neue Kopfbedeckung. Die Uniformen erhielten Schulterstücke und am Koppel war das Seitengewehr zu tragen.
Des Weiteren wurde die Einbindung der Wehren in den politischen Apparat immer stärker. Als Schutztruppe für Staat und Reich hatten die Freiwilligen Feuerwehren die politischen Ideale auch nach außen hin zu vertreten. Disziplin und Geschlossenheit zählten ebenso dazu wie die uniformierte Teilnahme an Aufmärschen zum 1. Mai, an den Sammlungen des Winterhilfswerks, am Tag der Polizei oder anderen staatstragenden Veranstaltungen. Mit der staatszentrierten Ausrichtung und Politisierung der Freiwilligen Feuerwehren ging zudem die Vereinheitlichung der Ausbildung und deren Militarisierung einher.
In einem gemeinsamen Erlass von RMdI und RML wurden Luftschutzschulungen für Feuerwehrführer verordnet. Die Freiwilligen Feuerwehren sahen sich in der Folge mit einer enormen Ausweitung ihres Ausbildungsprogramms um spezifische Inhalte des Luftschutzes konfrontiert.
Mit der Einverleibung der Feuerwehren in das nationalsozialistische Regime wurden die Feuerwehren ein Teil der zentralen Herrschaftsinstrumente des NS-Regimes. Aus der Idee der zivilgesellschaftlichen Selbsthilfevereinigung wurde ein unverzichtbarer Bestandteil der totalitären Staatsführung. Die alten Werte – Kameradschaft und Hilfsbereitschaft – ordneten sich den politischen Zielen des Regimes unter. Der tradierte Leitspruch „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ galt zumindest in der Reichspogromnacht, in der Feuerwehrmänner zu Brandstiftern wurden, vielfach nicht mehr. Die alliierten Luftangriffe auf Deutschland machten viele Feuerwehrleute zu Opfern gerade jenes Feuersturms, an dessen Entzündung sie direkt oder indirekt, aktiv unterstützend, wissentlich oder wegschauend mitgewirkt hatten.
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